AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen –

Mit Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert der Gast die AGB’s des Veranstalters!

  1. Säuglingen und Kleinkindern bis einschließlich 8.Lebensjahr ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht, Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bleibt der Eintritt frei.
  2. Auf dem gesamten Gelände gilt das Jugendschutzgesetz.
  3. Personen, die Kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet sind, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, sind zum Ersatz des Schadens verpflichtet, dendiese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt, es sei denn, der Aufsichtspflichtige hat seiner Aufsichtspflicht genügt oder der Schaden wäre auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden (§832 BGB)
  4. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes oder fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Unberührt hiervon bleiben die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung einesgesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  5. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. (Direktvertrieb) Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
  6. Bei Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, Glasflaschen, PET-Flaschen, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanisterund/oder sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen, Kühltaschen oder sonstige schwere Behältnisse (bis auf ein Tetrapack bis zu einem Inhalt von maximal 0,33 Literpro Person) sowie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben.
  7. Das Mitbringen von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten sowie von Photo- und Filmkameras auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Mobiltelefonen und Pocketkameras ist erlaubt. Der Veranstalter kann dem Besucherden Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, Audio- oder Videoaufzeichnungsgeräte zurückzulassen oder an der Einlasskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes bestehen).
  8. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl,Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt den Besucher – in gravierenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung – von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
  9. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm undseinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe zu den Lautsprecherboxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zubeachten. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.
  10. Auf dem gesamten Gelände werden Film und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf des Festivaltickets erklärt sich der Besucher einverstanden, dass von ihm gemachte Bild und Filmaufnahmen weiterverarbeitet und veröffentlicht werden.
  11. Die Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist untersagt.
  12. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Der Umweltschutz und die Grundsätze der Müllvermeidung und korrekte Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf Camping- und Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.
  13. Handelsübliche Campingkocher und kleine Grills sind gestattet. Bei entsprechender Witterung sind diese abzustellen um Brände zu vermeiden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
  14. Der Besucher ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden.
  15. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich, im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
  16. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der AGB’s in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.